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Rikscha-Augsburg
Andreas Kraus


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D-86391 Stadtbergen

Mobil: 0171 1255050

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Verantwortlich für den Inhalt: Andreas Kraus

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Datenschutz

Die Firma Rikscha-Augsburg, Andreas Kraus, nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halte mich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze.
Sollten Sie personenbezogene Daten per E-Mail mir zukommen lassen, werden diese Daten weder verkauft oder veröffentlicht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit Zustimmung zur Autragsabwicklung vorgenommen. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht gegeben.

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Sie haben das Recht (schriftlich erforderlich) unentgeltlich auf Auskunft, Herkunft und Weitergabe sowie Dauer der gespeicherten Daten.
Widerruf und Sperrung der erteilten Einwilligung.
Berichtigung der gespeicherten Daten.
Löschen von Daten (wenn keine gesetzliche bzw. vertragliche Gründe einer Löschung entgegenstehen).
Beschwerderecht im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße. Aufsichtsbehörde lda.bayern-datenpanne

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten diese AGB. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Rikscha Augsburg, Andreas Kraus.

Geltungsbereich
Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung und Kurierfahrten bzw. Verleih. Ich gewährleiste die Beförderung und/oder Verleih mit betriebssicheren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Mietgegenständen.

Vertragsabschluss
Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und Rikscha Augsburg, Andreas Kraus kommt durch schriftliche, mündliche, telefonische, per Telefax oder E-Mail erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung der Rikscha Augsburg, Andreas Kraus zu Stande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und Rikscha Augsburg, Andreas Kraus kommt durch schriftliche oder per Telefax erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung der Rikscha Augsburg, Andreas Kraus zu Stande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich oder per Telefax erfolgen.
Grundlage des Vertrages sind die hier aufgeführten Beförderungs- und Haftungsbedingungen, der Leistungsumfang und der Beförderungs-/Mietpreis. Der Fahrgast, bzw. Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an.

Beförderungsbedingungen
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten. In der Regel kann nicht mehr als ca. 10 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus gewartet werden, um Folgeaufträge nicht zu gefährden. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Wartezeiten oder Fahrtunterbrechungen bei Beförderungen, die nicht bereits bei der Bestellung angegeben und durch Rikscha Augsburg, Andreas Kraus bestätigt wurden, sind nach Rücksprache und Zustimmung gegen eventuellen Aufpreis möglich. Da es sich hier um eine Rikscha handelt, ist die Mitnahme von Gepäck eingeschränkt (Nachfrage erforderlich).

Pflichten des Kunden bei Beförderung
Der Kunde verpflichtet sich, mir alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen (z. B. Datum/Uhrzeit der Fahrt, Namen, Adresse, Telefonnummer, Personenanzahl, Angaben zu Kindern, usw.).
Diese Daten müssen rechtzeitig vorliegen.
Der Kunde ist verpflichtet sorgsam mit/in dem Fahrzeug umzugehen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeuges werden dem Kunden die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten oder Ersatzanschaffung zuzüglich der Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Wird der Fahrer durch ein Verhalten des/der Fahrgäste so gestört, das ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges als gefährdet erscheint, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung zu Lasten des Kunden mündlich beendet werden, ohne das es einer weiteren Mitteilung bedarf.

Gebrauch der Mietsache
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietgegenstände. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietgegenstände verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von Rikscha Augsburg, Andreas Kraus sind zu befolgen. Der Kunde bestätigt durch den Mietvertrag, mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände vertraut zu sein.
Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.). Die vermieteten Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum von Rikscha Augsburg, Andreas Kraus.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt. Der Kunde hat die Mietgegenstände in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Die an Mietgegenstände angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgend einer Weise entstellt werden. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist Rikscha Augsburg, Andreas Kraus unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Kunde.

Haftung des Kunden bei Vermietung
Der Kunde haftet für alle Schäden (z. B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer-und Wasserschäden, Witterung, Verschmutzung u. a.) die während der Mietzeit an den Mietgegenständen durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungs- und Ausfallkosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollten die Mietgegenstände oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und Rikscha Augsburg, Andreas Kraus zu benachrichtigen.

Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Miet- und/oder Beförderungsgebühr bei Herausgabe der Mietgegenstände durch Rikscha Augsburg, Andreas Kraus bzw. bei Beginn der Beförderung fällig. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Rikscha Augsburg, Andreas Kraus ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Kunden zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es Rikscha Augsburg, Andreas Kraus gestattet, die weitere Benutzung der Mietgegenstände zu untersagen, deren sofortige Rückgabe zu verlangen und sämtliche Dienstleistungen einzustellen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist Rikscha Augsburg, Andreas Kraus berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunde kann gegen die Forderungen von Rikscha Augsburg, Andreas Kraus nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Stornierung bei Beförderung/Vermietung
Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag, gleich aus welchem Grund, fordert Rikscha Augsburg, Andreas Kraus ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten:

30 Tage vor Termin 10% vom Gesamtpreis
14 Tage vor Termin 20% vom Gesamtpreis
7 Tage vor Termin 30% vom Gesamtpreis
2 Tage vor Termin 40% vom Gesamtpreis
1 Tag vor Termin 50% vom Gesamtpreis
Am Einsatztag 70% vom Gesamtpreis

Haftung
Rikscha Augsburg, Andreas Kraus haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall, oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt Rikscha Augsburg, Andreas Kraus schnellstmöglich Ersatz. Ist dies aus unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich, oder ist aus solch einem Grund die Durchführung einer Leistung nicht, oder nicht zeitgerecht möglich, kann der Kunde, nach Rücksprache mit Rikscha Augsburg, Andreas Kraus, vom Miet- und/oder Beförderungsvertrag zurücktreten oder den Beginn der Dienstleistung um die Dauer der Verhinderung hinaus schieben. Grundsätzlich haftet Rikscha Augsburg, Andreas Kraus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und nur im Rahmen der hierzu angeschlossenen Versicherungen. Rikscha Augsburg, Andreas Kraus haftet nicht für eventuell eintretende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug durch den Kunden mittransportiert werden.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für die Parteien und für alle Ansprüche der Sitz von Rikscha Augsburg, Andreas Kraus. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Schlussbestimmung
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer der hier aufgeführten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der Übrigen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass in diesen Fällen eine Regelung tritt, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für mögliche Lücken im Vertrag.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen im Fahrzeug, bzw. im Betriebssitz zur Einsichtnahme aus.

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